1 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 3067

Darf man vor dem Fußgängerübergang links abbiegen?

Darf man vor dem Fußgängerübergang links abbiegen?

Beschreibung

§ 86 Abs. 4 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393 mit Änd.)
Erklärung

Richtige Antwort: Nein

In dieser Situation ist das Linksabbiegen vor dem Fußgängerüberweg verboten, da dies das Befahren der links sichtbaren durchgehenden Linie erfordern würde. Gemäß § 86 Abs. 4 trennt das Zeichen P-4 „Doppelsperrlinie“ Fahrstreifen mit entgegengesetzten Richtungen und bedeutet das Verbot, diese Linie zu überfahren oder zu befahren.