1 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 6060
Zeigt diese Markierung einen Standstreifen an?

Beschreibung
§ 90 Abs. 3 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (Gesetzblatt von 2002, Nr. 170, Pos. 1393, in der geänderten Fassung)
Erklärung
Richtige Antwort: Ja
Die auf der Fahrbahn rechts sichtbare breite unterbrochene Linie ist das Markierungszeichen P-19 „Parkstreifenlinie“. Sie kennzeichnet einen Streifen, der für das Parken von Fahrzeugen entlang des Fahrbahnrandes bestimmt ist, oder trennt eine Parkbucht von der Fahrbahn ab. Gemäß § 90 Abs. 3 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale ordnet dieses Zeichen die Art des Parkens an dieser Stelle.