1 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 6063
Sind Sie verpflichtet, an der aus Dreiecken gebauten Linie das Fahrzeug unbedingt anzuhalten?

Beschreibung
§ 89 Abs. 2 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (GBl. von 2002, Nr. 170, Pos. 1393 mit späteren Änderungen)
Erklärung
Richtige Antwort: Nein
Nein, das Anhalten vor dieser Linie ist bedingt. Die auf dem Bild sichtbare Linie P-13, bestehend aus Dreiecken, markiert die Stelle, an der man anhalten muss, um die Vorfahrt zu gewähren, die sich aus dem Zeichen A-7 ergibt. Man muss nur anhalten, wenn es notwendig ist, um die Vorfahrt zu gewähren. Eine unbedingte Haltepflicht (immer) besteht vor der durchgezogenen Linie P-12, die zusammen mit dem Zeichen B-20 „STOP“ verwendet wird.