1 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 6064
Bedeutet die unterbrochene Linie vor dem Fußgängerüberweg eine Stelle, wo man bedingt anhalten soll?

Beschreibung
§ 89 Abs. 3 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (GBl. von 2002, Nr. 170, Pos. 1393 mit späteren Änderungen)
Erklärung
Richtige Antwort: Ja
Die auf dem Bild sichtbare Linie ist die Fahrbahnmarkierung P-14 „bedingte Haltelinie aus Rechtecken“. Obwohl sie aus einzelnen Segmenten besteht, ist es keine ‚unterbrochene Linie‘ im umgangssprachlichen Sinne, wie z.B. eine Linie, die Fahrspuren trennt. Das Zeichen P-14 kennzeichnet die Stelle, an der das Fahrzeug angehalten werden muss, wenn die Situation es erfordert, z.B. um einem Fußgänger am Übergang den Vortritt zu lassen.