1 PktA,B,C,D,A1,A2,C1,D1Offizielle Nummer: 6067
Zeigen die auf dem rechten Fahrstreifen erkennbaren Straßenmarkierungen den Anfang der Ausfahrt aus der Autobahn?

Beschreibung
§ 87 Abs. 3 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (Gesetzblatt von 2002, Nr. 170, Pos. 1393, in der geänderten Fassung)
Erklärung
Richtige Antwort: Nein
Das auf der Fahrbahn sichtbare Zeichen ist P-9a „Leitpfeil“, das gemäß § 87 Abs. 3 die Pflicht bedeutet, auf den durch den Pfeil gewiesenen benachbarten Fahrstreifen (in diesem Fall nach links) zu wechseln. Diese Kennzeichnung wird üblicherweise auf einem endenden Beschleunigungsstreifen verwendet, um ein flüssiges Einfädeln in den Hauptverkehr zu ermöglichen. Sie kennzeichnet nicht den Beginn einer Autobahnausfahrt, da dies das Verlassen der Hauptfahrbahn und nicht das Einfahren auf diese bedeuten würde.