1 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 3069

Ist man in der abgebildeten Situation dazu verpflichtet, vor der sichtbaren durhgezogenen Linie das Fahrzeug anzuhalten?

Ist man in der abgebildeten Situation dazu verpflichtet, vor der sichtbaren durhgezogenen Linie das Fahrzeug anzuhalten?

Beschreibung

§ 89 Abs. 1 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393 mit Änd.)
Erklärung

Richtige Antwort: Ja

In dieser Situation ist das vertikale Zeichen B-20 „STOPP“ sichtbar, das zum unbedingten Anhalten des Fahrzeugs verpflichtet, um Vorrang zu gewähren. Die auf der Fahrbahn befindliche durchgehende Linie ist das horizontale Zeichen P-12 „Haltelinie - Stopp“, die den Halteplatz markiert, der sich aus dem vertikalen Zeichen ergibt. Gemäß § 89 der Verordnung sind Sie verpflichtet, das Fahrzeug vor dieser Linie anzuhalten.