1 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 3069
Ist man in der abgebildeten Situation dazu verpflichtet, vor der sichtbaren durhgezogenen Linie das Fahrzeug anzuhalten?

Beschreibung
§ 89 Abs. 1 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393 mit Änd.)
Erklärung
Richtige Antwort: Ja
In dieser Situation ist das vertikale Zeichen B-20 „STOPP“ sichtbar, das zum unbedingten Anhalten des Fahrzeugs verpflichtet, um Vorrang zu gewähren. Die auf der Fahrbahn befindliche durchgehende Linie ist das horizontale Zeichen P-12 „Haltelinie - Stopp“, die den Halteplatz markiert, der sich aus dem vertikalen Zeichen ergibt. Gemäß § 89 der Verordnung sind Sie verpflichtet, das Fahrzeug vor dieser Linie anzuhalten.