1 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 4228
Warnt das auf der Fahrbahn sichtbare Zeichen "STOPP" davor, dass man sich einer Vorfahrtsstrasse nähert?

Beschreibung
§ 2 Abs. 6 und § 89 Abs. 4 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 (GBl. von 2002 Nr. 170, Pos. 1393, mit Änd.) in Verbindung mit Punkt 5.1 der Anlage Nr. 2 zur Verordnung des Ministers für Infrastruktur vom 3. Juli 2003 über detaillierte technische Bedingungen für Verkehrszeichen und -signale sowie Verkehrssicherheitseinrichtungen und die Bedingungen für deren Anbringung auf Straßen (GBl. von 2003 Nr. 220, Pos. 2181, mit Änd.)
Erklärung
Richtige Antwort: Ja
Das auf der Fahrbahn sichtbare Fahrbahnmarkierungszeichen P-16 „Stopp-Schriftzug“ bestätigt das Vorhandensein des vertikalen Verkehrszeichens B-20 „STOPP“. Dies bedeutet, dass Sie sich auf einer untergeordneten Straße befinden und sich einer Kreuzung mit einer Vorfahrtsstraße nähern, an der Sie unbedingt anhalten müssen. Gemäß § 89 Abs. 4 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale markiert dieses Zeichen die Haltestelle an der Einmündung einer untergeordneten Straße.