2 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 4211
Erklärung
Richtige Antwort: Nein
In einem Tunnel gilt ein absolutes Wendeverbot. Dies ist ein extrem gefährliches Manöver auf engstem Raum, das eine enorme Gefahr eines Frontalzusammenstoßes birgt. Dieses Verbot, neben dem Verbot des Rückwärtsfahrens und Anhaltens, ergibt sich direkt aus Art. 22 Abs. 6 Punkt 1 des Straßenverkehrsgesetzes.
