1 PktA,B,C,D,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 4242

Darf man in der dargestellten Situation, nach dem Umfahren des Fahrzeugs, das Abblendlicht zum Fernlicht umschalten?

Beschreibung

Art. 51 Abs. 3 des Gesetzes vom 20. Juni 1997, Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137 mit Änderungen)
Erklärung

Richtige Antwort: Ja

Ja. Nachdem man das entgegenkommende Fahrzeug passiert hat, kann und sollte man das Fernlicht wieder einschalten. Sie fahren auf einer unbeleuchteten Straße außerhalb geschlossener Ortschaften, wo die Verwendung des Fernlichts die Sicht und Sicherheit erheblich verbessert. Die Pflicht, auf Abblendlicht umzuschalten, um den anderen Fahrer nicht zu blenden, endete mit dem Abschluss des Vorbeifahrvorgangs.