1 PktA,B,C,D,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 4243
Darf man in dieser Situation beim Lenken eines Motorfahrzeuges ausschließlich Begrenzungslicht benutzen?
Beschreibung
Art. 51 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2005, Nr. 108, Pos. 908, mit späteren Änderungen)
Erklärung
Richtige Antwort: Nein
Das Fahren ausschließlich mit Standlicht ist strengstens verboten. Gemäß Art. 51 des Straßenverkehrsgesetzes ist der Fahrer verpflichtet, während der Fahrt von der Dämmerung bis zum Morgengrauen das Abblendlicht zu verwenden. Das Standlicht dient ausschließlich zur Beleuchtung des Fahrzeugs beim Parken bei unzureichender Sicht und nicht zur Beleuchtung der Straße während der Fahrt.
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Darf man in der dargestellten Situation, nach dem Umfahren des Fahrzeugs, das Abblendlicht zum Fernlicht umschalten?
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Wirst du in der dargestellten Situation von einer Kreuzung gewarnt, auf der der Straßenverkehr um eine Verkehrsinsel oder um einen Platz herum, in der auf dem Verkehrszeichen gezeigten Richtung, verläuft?