1 PktA,B,C,D,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 4243

Darf man in dieser Situation beim Lenken eines Motorfahrzeuges ausschließlich Begrenzungslicht benutzen?

Beschreibung

Art. 51 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2005, Nr. 108, Pos. 908, mit späteren Änderungen)
Erklärung

Richtige Antwort: Nein

Das Fahren ausschließlich mit Standlicht ist strengstens verboten. Gemäß Art. 51 des Straßenverkehrsgesetzes ist der Fahrer verpflichtet, während der Fahrt von der Dämmerung bis zum Morgengrauen das Abblendlicht zu verwenden. Das Standlicht dient ausschließlich zur Beleuchtung des Fahrzeugs beim Parken bei unzureichender Sicht und nicht zur Beleuchtung der Straße während der Fahrt.