1 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 626

Darf man an dieser Stelle von dem in Anspruch genommenen Fahrstreifen links abbiegen?

Beschreibung

(GBl. von 2003 Nr. 170) § 87 Abs. 1 Punkt 2, in Verbindung mit § 85 Abs. 3
Erklärung

Richtige Antwort: Nein

Auf dem von Ihnen belegten Fahrstreifen ist ein gelber Richtungspfeil (vorübergehende Markierung) zu sehen, der ausschließlich die Richtung nach rechts anzeigt. Gemäß § 87 Abs. 1 Punkt 2 der Verordnung erlaubt dieses Zeichen den Verkehr nur in der durch den Pfeil angegebenen Richtung. Da zudem nach § 85 Abs. 3 gelbe Markierungen Vorrang vor weißen haben, ist das Linksabbiegen von diesem Fahrstreifen aus verboten.