1 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 7300

Sind Sie in dieser Situation dazu verpflichtet, die Fahrbahn, auf der Sie sich im Moment befinden, zu wechseln?

Beschreibung

§ 87 Abs. 3 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170 Pos. 1393 mit spät. Änd.)
Erklärung

Richtige Antwort: Ja

Auf dem benutzten Fahrstreifen ist das nach links gerichtete Fahrbahnmarkierungszeichen P-9a „Vorankündigungspfeil“ sichtbar. Dieses Zeichen informiert darüber, dass der Fahrstreifen endet, und ordnet den Wechsel auf den durch den Pfeil angezeigten benachbarten Fahrstreifen an. Gemäß § 87 Abs. 3 der Verordnung sind Sie in dieser Situation verpflichtet, den Fahrstreifen zu wechseln.