1 PktAMOffizielle Nummer: 11177
Zeigt die sichtbare horizontale Linie die Anhaltsstelle für das Fahrzeug nur wenn rotes Blinklicht kommt?
Erklärung
Richtige Antwort: Nein
Die sichtbare waagerechte Markierung P-14 „Linie für bedingtes Anhalten aus Dreiecken“ kennzeichnet die Stelle zum Anhalten des Fahrzeugs an einem Bahnübergang. Die Pflicht zum Anhalten an dieser Stelle ergibt sich nicht nur aus dem roten Blinklicht, sondern auch aus dem daneben aufgestellten vertikalen Verkehrszeichen B-20 „STOP“, das das unbedingte Anhalten des Fahrzeugs vor dem Befahren der Gleise vorschreibt.