1 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 639
Bestimmt die sichtbare gestrichelte Querlinie die Stelle, wo das Fahrzeug bedingt angehalten werden soll?
Beschreibung
§ 89 Abs. 3 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, in der geänderten Fassung)
Erklärung
Richtige Antwort: Ja
Das Verkehrszeichen in Form einer quer verlaufenden unterbrochenen Linie, d. h. das Zeichen P-14 'Bedingte Haltelinie aus Rechtecken', markiert die Stelle, an der das Fahrzeug anzuhalten ist, wenn die Verkehrssituation dies erfordert. Dieses Anhalten erfolgt bedingt, zum Beispiel bei einem roten Signal, der Anwesenheit von Fußgängern auf dem Überweg oder anderen Verkehrsregeln. Gemäß § 89 Abs. 3 der Verordnung gibt diese Linie die Stelle an, an der das Fahrzeug bei Bedarf anzuhalten ist.