1 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 3678
Bestimmt die sichtbare, aus weißen Punktrückstrahlern zusammengesetzte Linie den Straßenrand?

Beschreibung
§ 85 Abs. 1 und 4 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 (Dz.U. von 2002, Nr. 170, Pos. 1393, mit Änderungen).
Erklärung
Richtige Antwort: Ja
Das beigefügte Bild zeigt eine Straße bei Nacht, deren Ränder durch punktförmige Reflexionskörper markiert sind. Gemäß § 85 Abs. 4 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale werden weiße Elemente zur Markierung des linken Fahrbahnrandes verwendet, während die Farbe Rot am rechten Rand eingesetzt wird.