1 PktA,B,AM,A1,A2,B1Offizielle Nummer: 7317
Dürfen Sie in dieser Situation links abbiegen, um das Fahrzeug auf dem Bürgersteig zu parken?
Beschreibung
§ 86 Abs. 5 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393 mit späteren Änderungen)
Erklärung
Richtige Antwort: Nein
Nein, da auf der Fahrbahn die Markierung P-4 „doppelte durchgezogene Linie“ aufgemalt ist. Diese Markierung trennt Fahrstreifen entgegengesetzter Richtungen, und gemäß den Vorschriften darf sie weder überquert noch befahren werden. Ein Linksabbiegemanöver, selbst zum Zwecke des Parkens, ist in dieser Situation verboten, da es das Überqueren dieser Linie erfordern würde.