1 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 7316
Dürfen Sie in dieser Situation die an der linken Seite sichtbare Fahrbahn befahren?
Beschreibung
§ 90 Abs. 5 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393 mit späteren Änderungen)
Erklärung
Richtige Antwort: Nein
Die auf der linken Seite sichtbare Fahrbahnfläche ist die Fahrbahnmarkierung P-21 „Sperrfläche“. Gemäß den Vorschriften ist das Befahren einer solchen Fläche sowie das Anhalten auf ihr strengstens verboten. Sie wird zur Verbesserung der Sicherheit verwendet, zum Beispiel zur Trennung von Fahrstreifen oder zur Abgrenzung der Fahrbahn von einem Hindernis.