1 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 4355

Verbietet die Fahrbahnmarkierung, die auf der Querstraße zu sehen ist, nach dem Linksabbiegen, auf die rechte äußere Fahrspur zu wechseln?

Beschreibung

§ 86 Abs. 4 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit Änd.).
Erklärung

Richtige Antwort: Nein

Nach dem Linksabbiegen fahren Sie auf eine Fahrbahn ein, auf der die Fahrstreifen durch unterbrochene Linien (Zeichen P-1) getrennt sind. Gemäß § 86 Abs. 4 der Verordnung markiert diese Linie die Fahrstreifen, verbietet jedoch nicht das Überfahren zum Zwecke des Fahrstreifenwechsels. Daher verbietet Ihnen die sichtbare Markierung nicht, den äußersten rechten Fahrstreifen einzunehmen.