1 PktA,B,C,D,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 4354

Darf man in dieser Situation das Fahrzeug mit eingeschaltetem Fernlicht lenken?

Beschreibung

Art. 51 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über den Straßenverkehr (GBl. von 2012, Pos. 1137 mit spät. Änd.).
Erklärung

Richtige Antwort: Nein

In der Aufnahme sind Tageslichtbedingungen bei guter Sichtweite erkennbar. In einer solchen Situation sind Sie gemäß Art. 51 Abs. 1 und 2 der Straßenverkehrsordnung verpflichtet, Abblendlicht oder Tagfahrlicht zu verwenden. Fernlicht (sog. „großes Licht“) darf nur von der Dämmerung bis zum Morgengrauen auf unbeleuchteten Straßen verwendet werden, weshalb dessen Einschalten in dieser Situation verboten ist.