1 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 7307

Dürfen Sie in dieser Situation das Fahrzeug auf dem vom Verkehr ausgeschlossenen Bereich anhalten?

Beschreibung

§ 90 Abs. 5 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393 mit späteren Änderungen)
Erklärung

Richtige Antwort: Nein

Die Fahrbahnmarkierung P-21 „Sperrfläche“, die auf der rechten Seite der Fahrbahn sichtbar ist, kennzeichnet einen Bereich, dessen Befahren und Anhalten verboten ist. Es handelt sich um eine dauerhaft vom Verkehr ausgeschlossene Zone, und das Befahren oder Anhalten auf dieser Fläche stellt eine Verkehrsordnungswidrigkeit dar.