1 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 621

Zeigt die dargestellte, aus Dreiecken bestehende Linie die Stelle an, wo man anhalten muss, um die Vorfahrt zu gewähren?

Beschreibung

§ 89 Abs. 2 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit Änderungen)
Erklärung

Richtige Antwort: Ja

Ja, die aus Dreiecken bestehende Linie (Bodenmarkierung P-13) kennzeichnet die Stelle, bis zu der Sie heranfahren und gegebenenfalls anhalten müssen, um Vorfahrt zu gewähren. Im Gegensatz zur unbedingten Haltelinie (Zeichen P-12 „Stop“), ist das Anhalten hier bedingt – es ist nur dann verpflichtend, wenn die Verkehrssituation auf der Vorfahrtsstraße dies erfordert.