1 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 3179

Weist die sichtbare horizontale Straßenmarkierung auf die Stelle hin, wo anzuhalten ist, um die Vorfahrt zu geben?

Weist die sichtbare horizontale Straßenmarkierung auf die Stelle hin, wo anzuhalten ist, um die Vorfahrt zu geben?

Beschreibung

§ 89 Abs. 1 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale
Erklärung

Richtige Antwort: Ja

Die auf der Fahrbahn sichtbare dicke durchgehende Linie ist das Bodenzeichen P-12 „Haltelinie – Stopp“. Gemäß § 89 Abs. 1 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale markiert sie die Stelle, an der das Fahrzeug in Verbindung mit dem vertikalen Zeichen B-20 „STOPP“ anhalten muss, welches die Pflicht zur Vorfahrtgewährung auferlegt.