1 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 3179
Weist die sichtbare horizontale Straßenmarkierung auf die Stelle hin, wo anzuhalten ist, um die Vorfahrt zu geben?

Beschreibung
§ 89 Abs. 1 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale
Erklärung
Richtige Antwort: Ja
Die auf der Fahrbahn sichtbare dicke durchgehende Linie ist das Bodenzeichen P-12 „Haltelinie – Stopp“. Gemäß § 89 Abs. 1 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale markiert sie die Stelle, an der das Fahrzeug in Verbindung mit dem vertikalen Zeichen B-20 „STOPP“ anhalten muss, welches die Pflicht zur Vorfahrtgewährung auferlegt.
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Bedeutet das auf der rechten Fahrbahn angebrachte Zeichen, dass sie für den Strassenverkehr gesperrt ist?
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Hat man in der dargestellten Situation, nachdem man hinter die Verkehrsampel gefahren ist, an der Stelle anzuhalten, die mit dem Zeichen "Stopp" gekennzeichnet ist?