3 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 3184
Hat man in der dargestellten Situation, nachdem man hinter die Verkehrsampel gefahren ist, an der Stelle anzuhalten, die mit dem Zeichen "Stopp" gekennzeichnet ist?
Beschreibung
Art. 5 Abs. 3 des Gesetzes vom 20. Juni 1997, Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit Änderungen) in Bezug auf § 97 Abs. 3 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit Änderungen)
Erklärung
Richtige Antwort: Nein
Gemäß der in Art. 5 des Straßenverkehrsgesetzes festgelegten Hierarchie haben Lichtsignale Vorrang vor Verkehrszeichen, die die Vorfahrt regeln. Da die Richtungssignalanlage S-3 ein grünes Signal anzeigt, erlaubt sie die Einfahrt ohne anzuhalten. Das Zeichen B-20 „Stop“ wäre nur dann verbindlich, wenn die Signalanlage ausgeschaltet wäre oder ein gelbes Blinksignal anzeigen würde.
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Weist die sichtbare horizontale Straßenmarkierung auf die Stelle hin, wo anzuhalten ist, um die Vorfahrt zu geben?
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Ist der Fahrzeuglenker, nachdem er eine geringfügige Dosis eines Betäubungsmittels zu sich genommen hat, besser in der Lage, das Risiko auf der Straße richtig einzuschätzen?