1 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 3813

Verweist die aus Vierecken bestehende Linie, wo man das Fahrzeug vor dem Fußgängerüberweg anzuhalten hat?

Beschreibung

§ 89 Abs. 3 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit Änderungen)
Erklärung

Richtige Antwort: Ja

Ja, dies ist die horizontale Markierung P-14, d.h. die „bedingte Haltelinie aus Rechtecken“. Sie zeigt dem Fahrer die Stelle an, an der das Fahrzeug anhalten muss, wenn es notwendig ist, um Fußgängern auf dem Übergang den Vorrang zu gewähren.