1 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 7276

Sind Sie in dieser Situation dazu verpflichtet, das Fahrzeug vor dem Fußgängerüberweg anzuhalten?

Beschreibung

§ 21 Abs. 1 Punkt 1 und Abs. 2 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale i.V.m. § 89 Abs. 1 der Verordnung
Erklärung

Richtige Antwort: Nein

In der gezeigten Situation ist die Haltlinie P-12 hinter dem Fußgängerüberweg markiert. Das Zeichen B-20 „STOPP“ schreibt das Anhalten des Fahrzeugs an der durch diese Linie markierten Stelle vor (gemäß § 89 Abs. 1). Da sich keine Fußgänger auf dem Überweg befinden, sind Sie nicht verpflichtet, davor anzuhalten, sondern erst an der markierten Linie.