1 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 630

Darf man an der Stelle, die zu sehen ist, direkt vor dem Fußgängerübergang, die Fahrspur wechseln?

Beschreibung

§ 86 Abs. 3 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393 mit Änderungen) in Verbindung mit Pkt. 2.2.1.6 des Anhangs Nr. 2 der Verordnung des Ministers für Infrastruktur vom 3. Juli 2003 über die detaillierten technischen Bedingungen für Verkehrszeichen und -signale sowie Verkehrssicherungsanlagen und die Bedingungen für deren Anbringung auf Straßen (GBl. Nr. 220, Pos. 2181, mit Änderungen)
Erklärung

Richtige Antwort: Nein

Ein Fahrstreifenwechsel ist verboten, worüber die Bodenmarkierung P-2 „Einfache durchgezogene Linie“ informiert. Diese Linie darf weder überfahren noch befahren werden. Eine solche Markierung wird vor Fußgängerüberwegen angebracht, um das gefährliche Manöver des Umfahrens eines Fahrzeugs zu verhindern, das angehalten hat, um einem Fußgänger den Vortritt zu lassen.