1 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 632

Bestätigt die gezeigte Fahrbahnmarkierung in Form eines Dreiecks die Warnung vor einer Kreuzung mit Vorfahrtsstraße?

Beschreibung

§ 89 Abs. 4 in Bezug auf § 5 Abs. 5 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit Änderungen)
Erklärung

Richtige Antwort: Ja

Ja. Die Bodenmarkierung P-15, das „Vorfahrt-gewähren-Dreieck“, ist eine Wiederholung des vertikalen Zeichens A-7 „Vorfahrt gewähren“. Es bestätigt, dass sich der Fahrer einer Kreuzung mit einer Vorfahrtsstraße nähert und darauf vorbereitet sein muss, Fahrzeugen auf der Querstraße Vorfahrt zu gewähren.