1 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 2882
Spricht die horizontale Fahrbahnmarkierung in der dargestellten Situation das Verbot aus, die Fahrspur zu wechseln?

Beschreibung
§ 86 Abs. 3 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen).
Erklärung
Richtige Antwort: Ja
Die Fahrbahnmarkierung P-2 „durchgezogene einfache Linie“ trennt Fahrstreifen in die gleiche Richtung. Gemäß den Vorschriften bedeutet dieses Zeichen ein Verbot, die Linie zu überfahren oder auf ihr zu fahren. Daher ist ein Fahrstreifenwechsel an dieser Stelle kategorisch verboten.