1 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 10756

Is es erlaubt, auf den gekennzeichneten Parkflächen für Behinderte zu parken, soweit Sie nicht länger als 15 Minuten parken?

Is es erlaubt, auf den gekennzeichneten Parkflächen für Behinderte zu parken, soweit Sie nicht länger als 15 Minuten parken?

Beschreibung

Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Inneres und Verwaltung über Verkehrszeichen und -signale § 92
Erklärung

Richtige Antwort: Nein

Das Halten an einer Stelle, die mit dem Zeichen D-18a mit Zusatzschild T-29 und der horizontalen Markierung P-24 (sog. „Umschlag“) gekennzeichnet ist, ist ausschließlich Fahrzeugen mit einem gültigen Behindertenparkausweis gestattet. Die Parkdauer spielt keine Rolle – selbst ein einminütiges Anhalten durch eine unbefugte Person ist nicht erlaubt. Die Nichtbeachtung dieses Verbots kann mit einem hohen Bußgeld, Strafpunkten und dem Abschleppen des Fahrzeugs auf Kosten des Halters geahndet werden.