1 PktBOffizielle Nummer: 10757

Dürfen Sie auf ausgezeichneten Parkflächen für Behinderte parken, wenn Ihr Parkschein nicht mehr gültig ist?

Dürfen Sie auf ausgezeichneten Parkflächen für Behinderte parken, wenn Ihr Parkschein nicht mehr gültig ist?

Beschreibung

Straßenverkehrsgesetz
Erklärung

Richtige Antwort: Nein.

Das Parken auf einem Behindertenparkplatz ist verboten, wenn der Parkausweis abgelaufen ist. Ein ungültiger Ausweis wird so behandelt, als wäre er gar nicht vorhanden, und berechtigt nicht zur Nutzung dieses Vorrechts. Gemäß Art. 8 des Straßenverkehrsgesetzes berechtigt nur ein gültiger Parkausweis, der hinter der Windschutzscheibe des Fahrzeugs angebracht ist, zum Parken auf dem ausgewiesenen Platz.