1 PktBOffizielle Nummer: 10757
Dürfen Sie auf ausgezeichneten Parkflächen für Behinderte parken, wenn Ihr Parkschein nicht mehr gültig ist?

Beschreibung
Straßenverkehrsgesetz
Erklärung
Richtige Antwort: Nein.
Das Parken auf einem Behindertenparkplatz ist verboten, wenn der Parkausweis abgelaufen ist. Ein ungültiger Ausweis wird so behandelt, als wäre er gar nicht vorhanden, und berechtigt nicht zur Nutzung dieses Vorrechts. Gemäß Art. 8 des Straßenverkehrsgesetzes berechtigt nur ein gültiger Parkausweis, der hinter der Windschutzscheibe des Fahrzeugs angebracht ist, zum Parken auf dem ausgewiesenen Platz.