1 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 4411
Trennen die weißfarbigen Rückstrahler, untergebracht auf der rechten Seite der gestrichelten Linie, die Fahrspuren voneinander?

Beschreibung
§ 85 Abs. 1 und 4 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 (GBl. von 2002 Nr. 170, Pos. 1393, mit Änd.) in Verbindung mit Punkt 6.1 der Anlage Nr. 2 zur Verordnung des Ministers für Infrastruktur vom 3. Juli 2003 über detaillierte technische Bedingungen für Verkehrszeichen und -signale sowie Verkehrssicherheitseinrichtungen und die Bedingungen für deren Anbringung auf Straßen (GBl. von 2003 Nr. 220, Pos. 2181, mit Änd.)
Erklärung
Richtige Antwort: Ja
Die auf dem Bild sichtbaren weißen punktförmigen Reflektoren auf der unterbrochenen Linie dienen dazu, die Fahrbahnmarkierung zu ergänzen und ihre Sichtbarkeit bei Nacht zu verbessern. Gemäß § 85 Abs. 1 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale trennen diese weißen Elemente Fahrstreifen oder markieren den linken Fahrbahnrand.