3 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 4397

Soll man in dieser Situation das Schallsignal benutzen?

Beschreibung

Art. 27 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, in der geänderten Fassung) in Bezug auf Art. 29 desselben Gesetzes
Erklärung

Richtige Antwort: Nein

Nein, die Benutzung des Schallzeichens ist in dieser Situation verboten und ungerechtfertigt. Der Radfahrer bewegt sich korrekt und benutzt den Radweg, auf dem er Vorrang hat. Gemäß Art. 29 des Straßenverkehrsgesetzes darf das Schallzeichen innerhalb geschlossener Ortschaften nur verwendet werden, um vor einer unmittelbaren Gefahr zu warnen, die hier nicht vorliegt.