1 PktB,C,D,C1,D1Offizielle Nummer: 4396

Darf man in der dargestellten Situation statt Abblendlicht Tagfahrlicht benutzen?

Beschreibung

Art. 51 Abs. 2 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, in der geänderten Fassung)
Erklärung

Richtige Antwort: Ja

Ja, in dieser Situation darf das Tagfahrlicht verwendet werden. Gemäß den Vorschriften (Art. 51 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes) ist dies von der Morgendämmerung bis zur Abenddämmerung bei normaler Luftklarheit erlaubt. Das Video zeigt genau solche Bedingungen – es ist Tag und die Sicht ist sehr gut.