1 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 599

Bestimmt in der dargestellten Situation die sichtbare gestrichelte Linie die Stelle, wo das Fahrzueg im Zusammenhang mit dem Zeichen "Stopp" angehalten werden soll?

Beschreibung

§ 89 Abs. 3 in Bezug auf § 21 Abs. 1 und 2 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit Änd.)
Erklärung

Richtige Antwort: Nein

Nein, die sichtbare Linie P-14 (eine aus Rechtecken bestehende bedingte Haltlinie) markiert die Stelle, an der das Fahrzeug anhalten muss, um Fußgängern am Überweg Vorrang zu gewähren. Der Anhaltepunkt im Zusammenhang mit dem Zeichen B-20 „STOP“ wird durch die durchgezogene Linie P-12 markiert, und das „STOP“-Schild bezieht sich auf die Kreuzung hinter dem Fußgängerüberweg.