1 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 600
Bestimmt die durchgezogene Linie die Stelle, wo das Fahrzeug im Zusammenhang mit dem Zeichen "Stopp" angehalten werden soll?
Beschreibung
§ 89 Abs. 1 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit Änd.)
Erklärung
Richtige Antwort: Ja
In der Aufnahme ist eine auf der Fahrbahn aufgemalte quer verlaufende durchgehende Linie zu sehen, die das horizontale Zeichen P-12 „Haltelinie - Stop“ darstellt. Dieses Zeichen tritt in Verbindung mit dem rechts sichtbaren vertikalen Zeichen B-20 „STOP“ auf und legt genau die Stelle fest, an der der Fahrer das Fahrzeug anhalten muss. Gemäß § 89 Abs. 1 der Vorschriften muss das Anhalten an der durch diese Linie markierten Stelle erfolgen.