1 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 2915
Darf man an der so markierten Stelle die Fahrspur wechseln?

Beschreibung
§ 86 Abs. 3 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale.
Erklärung
Richtige Antwort: Nein
Die auf der Fahrbahn sichtbare Linie ist die Markierung P-2 „Einseitige durchgehende Linie“, die Fahrstreifen derselben Fahrtrichtung trennt. Gemäß § 86 Abs. 3 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale verbietet dieses Zeichen das Überfahren der Linie und das Befahren der Linie. Dies bedeutet, dass an dieser Stelle ein Fahrstreifenwechsel nicht zulässig ist.