1 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 7302
Sind Sie in dieser Situation dazu verpflichtet, die Fahrspur, auf welcher Sie sich im Moment befinden, zu wechseln?
Beschreibung
§ 87 Abs. 3 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170 Pos. 1393 mit spät. Änd.)
Erklärung
Richtige Antwort: Ja
Auf der Fahrbahnoberfläche ist das Zeichen P-9a „Vorankündigungspfeil nach links“ sichtbar. Dieses Zeichen bedeutet, dass der Fahrstreifen endet oder die Fahrspur verschwenkt wird, was den Wechsel auf den durch den Pfeil angezeigten benachbarten Fahrstreifen vorschreibt. Gemäß § 87 Abs. 3 der Verordnung sind Sie daher verpflichtet, den benutzten Fahrstreifen zu verlassen und nach links zu fahren.