1 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 3545
Legt dieses horizontale Verkehrszeichen die Stelle fest, wo es ausschließlich dann anzuhalten ist, wenn über die Querstraße ein Fahrzeug kommt?
Beschreibung
§ 89 Abs. 1 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Innere Angelegenheiten und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, in der geänderten Fassung).
Erklärung
Richtige Antwort: Nein
Nein. Das vertikale Verkehrszeichen B-20 „STOP“ verpflichtet zum unbedingten Anhalten des Fahrzeugs vor der Einfahrt in die Kreuzung, unabhängig davon, ob sich andere Fahrzeuge auf der Vorfahrtsstraße bewegen. Das horizontale Verkehrszeichen P-12, die Haltelinie, präzisiert lediglich den Ort, an dem dieser obligatorische Halt zu erfolgen hat.