1 PktAMOffizielle Nummer: 11166
Zeigt die dargestellte Linie aus Dreiecken den bedingungslosen Anhaltspunkt vor einem Fußgängerüberweg an?
Erklärung
Richtige Antwort: Nein
Die sichtbare Fahrbahnmarkierung P-14, eine aus Rechtecken bestehende Linie, kennzeichnet die Stelle für ein bedingtes Anhalten des Fahrzeugs. Das bedeutet, dass der Fahrzeugführer verpflichtet ist, an dieser Stelle nur dann anzuhalten, wenn die Verkehrslage es erfordert, z. B. um einem Fußgänger am Fußgängerüberweg den Vorrang zu gewähren. Eine Stelle für unbedingtes Anhalten, die sich beispielsweise aus dem Verkehrszeichen B-20 „Stop“ ergibt, wird durch eine dicke durchgezogene Linie (Fahrbahnmarkierung P-12) gekennzeichnet.