1 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 872
Hat man die Pflicht an der markierten Stelle sogar dann anzuhalten, wenn man sich vergewissert hast, dass sich auf der Vorfahrtsstraße keine anderen Fahrzeuge bewegen?
Beschreibung
§ 89 Abs. 1 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit Änderungen)
Erklärung
Richtige Antwort: Ja
Ja, das Zeichen B-20 „STOP“ verpflichtet den Fahrer unbedingt, das Fahrzeug vor der Linie P-12 anzuhalten. Diese Pflicht besteht unabhängig davon, ob auf der Vorfahrtsstraße Verkehr herrscht oder nicht. Die Missachtung dieser Vorschrift stellt einen schwerwiegenden Verstoß dar.