1 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 612
Sie biegen in der Kreuzung links ab. Erlauben die Fahrbahnmarkierungen, nachdem Sie auf die Querfahrbahn eingefahren sind, die rechte Fahrspur an der Fahrbahnkante in Anspruch zu nehmen?
Beschreibung
§ 86 Abs. 4 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, in der geänderten Fassung)
Erklärung
Richtige Antwort: Ja
An der Kreuzung sind die Markierungen P-1b „Leitlinie schmal“ zu sehen, die zwar die Fahrspur markieren, in dieser Situation aber nicht vorschreiben, welcher Fahrstreifen nach dem Verlassen der Kreuzung belegt werden muss. Nach dem Einfahren in die Querstraße sind die Fahrstreifen durch unterbrochene Linien getrennt, und das Fehlen einer durchgehenden Linie ermöglicht die freie Fahrstreifenwahl. Daher ist es zulässig, den Fahrstreifen am rechten Fahrbahnrand gemäß § 86 Abs. 4 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale zu wählen.