1 PktPTOffizielle Nummer: 4543

Steckt die auf der Straße sichtbare "Zickzacklinie" einen Behindertenparkplatz ab?

Steckt die auf der Straße sichtbare "Zickzacklinie" einen Behindertenparkplatz ab?
Erklärung

Richtige Antwort: Nein

Die sichtbare Fahrbahnmarkierung P-21 „Sperrfläche“ kennzeichnet einen Teil der Fahrbahn, dessen Befahren und Anhalten verboten ist. Diese Markierung, die oft im Bereich von Haltestellen verwendet wird, ist kein Parkplatz. Ein Behindertenparkplatz ist durch die Markierung P-20 „Parkstand“ sowie das vertikale Verkehrszeichen D-18a mit dem Zusatzzeichen T-29 gekennzeichnet.