3 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 7256
Sie möchten links abbiegen. Haben Sie vor dem links abbiegenden Motorradfahrer die Vorfahrt?
Beschreibung
Art. 5 und 25 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2005, Nr. 108, Pos. 908, mit späteren Änderungen), in Verbindung mit § 1 Abs. 2 Pkt. 1 und § 43 Abs. 1 und 2 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
Erklärung
Richtige Antwort: Ja
Das Zeichen D-1 „Vorfahrtsstraße“ zusammen mit dem Zusatzzeichen T-6a zeigt den Verlauf der Vorfahrtsstraße an. Sie befinden sich auf der Vorfahrtsstraße (auf dem Schild mit einer dicken Linie dargestellt), während der Motorradfahrer von einer untergeordneten Straße (dünne Linie) auf die Kreuzung fährt. In dieser Situation ist der Motorradfahrer verpflichtet, Ihnen die Vorfahrt zu gewähren, und Sie haben Vorfahrt.