3 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 3456

Sie haben vor, links abzubiegen. Haben Sie die Pflicht, dem von rechts angefahren kommenden Fahrzeug die Vorfahrt zu geben?

Beschreibung

Art. 25 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 – Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen) in Verbindung mit § 1 Abs. 2 Punkt 1 sowie § 43 Abs. 1 und 2 der Verordnung des Ministers für Infrastruktur sowie des Ministers für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und Signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
Erklärung

Richtige Antwort: Ja

Das auf der rechten Seite sichtbare Zeichen D-1 'Vorfahrtstraße' zusammen mit der Zusatztafel T-6a zeigt an, dass die Vorfahrtstraße an dieser Stelle von unten nach rechts verläuft. Das bedeutet, dass sich sowohl Ihr Fahrzeug als auch das von rechts kommende Fahrzeug auf der bevorrechtigten Straße befinden. Bei einer durch Verkehrszeichen gleichrangigen Situation gilt die Rechts-vor-Links-Regel gemäß Art. 25 Abs. 1, weshalb Sie verpflichtet sind, dem Fahrzeug von rechts Vorrang zu gewähren.