3 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 4345

Sie planen geradeaus zu fahren und der Motorradfahrer hat es vor links abzubiegen. Sind Sie dazu verpflchtet, ihm Vorfahrt zu geben?

Beschreibung

Art. 5 und Art. 25 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsordnung (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit spät. Änd.) in Verbindung mit § 1 Abs. 2 Punkt 2 und § 5 Abs. 5 und 7 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit spät. Änd.).
Erklärung

Richtige Antwort: Ja

In dieser Situation ergibt sich die Verpflichtung zur Vorfahrtgewährung aus der Beschilderung, die den tatsächlichen Verlauf der Vorfahrtsstraße angibt (z. B. Zusatzschild T-6 unter dem Schild). Gemäß Art. 5 der Straßenverkehrsordnung haben Verkehrszeichen Vorrang vor allgemeinen Vorschriften, weshalb die durch die Schilder angezeigte Straßenführung darüber entscheidet, dass der Motorradfahrer in diesem Fall Vorrang hat.