3 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 4344
Sollen Sie sich in der dargestellten Situation vergewissern, dass kein Schienenfahrzeug kommt?
Beschreibung
Art. 28 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 – Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, m. spät. Änd.), in Verbindung mit § 6 Abs. 1, § 3 Abs. 4, § 21 Abs. 4, § 78 Abs. 1 Punkt 3 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Innere Angelegenheiten und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, m. spät. Änd.).
Erklärung
Richtige Antwort: Ja
Ja, vor dem Befahren der Gleise hat der Fahrer die unbedingte Pflicht, sich zu vergewissern, ob sich kein Schienenfahrzeug nähert. Diese Pflicht ergibt sich sowohl aus dem allgemeinen Grundsatz der besonderen Vorsicht am Bahnübergang (Art. 28 StVO) als auch aus dem sichtbaren Schild B-20 "STOP", das zum Anhalten und Vorfahrtgewähren verpflichtet. Man sollte sich niemals allein auf die gehobenen Schranken verlassen.
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Wirst du in der abgebildeten Situation vorgewarnt, dass du dich einer Kreuzung näherst, auf der die Vorfahrt durch Zeichen nicht festgelegt ist?
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Sie planen geradeaus zu fahren und der Motorradfahrer hat es vor links abzubiegen. Sind Sie dazu verpflchtet, ihm Vorfahrt zu geben?