3 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 4344

Sollen Sie sich in der dargestellten Situation vergewissern, dass kein Schienenfahrzeug kommt?

Beschreibung

Art. 28 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 – Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, m. spät. Änd.), in Verbindung mit § 6 Abs. 1, § 3 Abs. 4, § 21 Abs. 4, § 78 Abs. 1 Punkt 3 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Innere Angelegenheiten und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, m. spät. Änd.).
Erklärung

Richtige Antwort: Ja

Ja, vor dem Befahren der Gleise hat der Fahrer die unbedingte Pflicht, sich zu vergewissern, ob sich kein Schienenfahrzeug nähert. Diese Pflicht ergibt sich sowohl aus dem allgemeinen Grundsatz der besonderen Vorsicht am Bahnübergang (Art. 28 StVO) als auch aus dem sichtbaren Schild B-20 "STOP", das zum Anhalten und Vorfahrtgewähren verpflichtet. Man sollte sich niemals allein auf die gehobenen Schranken verlassen.