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Verhalten an Bahn- und Straßenbahnübergängen

98 Fragen in dieser Kategorie

Bahnübergänge und Straßenbahnübergänge sind besonders gefährliche Stellen im Straßenverkehr. In Polen gibt es eine hohe Anzahl unbeschrankter Bahnübergänge, weshalb dieses Thema in der Prüfung ausführlich behandelt wird. Straßenbahnen spielen in vielen polnischen Städten eine wichtige Rolle im Nahverkehr und genießen besondere Vorrechte, die über die deutschen Regelungen hinausgehen.

Warum diese Kategorie für die Prüfung wichtig ist

Mit 2-3 Fragen pro Prüfungssatz gehört diese Kategorie zu den sicherheitsrelevantesten Bereichen. Polen hat europaweit eine der höchsten Unfallraten an Bahnübergängen, weshalb die Prüfung dieses Thema besonders betont. Fragen betreffen das Verhalten bei geschlossenen Schranken, blinkenden Signalen und die Vorfahrtsregeln bei Straßenbahnen. Fehler werden als besonders schwerwiegend eingestuft.

Häufige Fehler und Tipps

Wichtige Regel in Polen: Straßenbahnen haben grundsätzlich immer Vorrang — auch an gleichberechtigten Kreuzungen und unabhängig von der Fahrtrichtung. Dies geht deutlich über die deutsche Regelung hinaus. An Bahnübergängen ohne Schranken muss das Fahrzeug angehalten werden, wenn ein rotes Blinklicht blinkt oder die Halbschranke sich senkt. Der Mindestabstand zum haltenden Fahrzeug vor einem Bahnübergang beträgt 10 Meter. Merken Sie sich: Auf den Schienen darf niemals angehalten oder geparkt werden, und bei einer Panne auf den Gleisen müssen sofort alle Insassen das Fahrzeug verlassen.

3

Sind Sie in der dargestellten Situation dazu verpflichtet, besonders vorsichtig zu sein?

Art. 28 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997, Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen), in Verbindung mit § 6 Abs. 1, § 3 Abs. 4, § 21 Abs. 4, § 78 Abs. 1 Pkt. 3 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen).
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#2332

A: Ja

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3

Sind Sie in der dargestellten Situation der Pflicht entbunden, besonders vorsichtig zu sein?

Art. 28 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997, Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen), in Verbindung mit § 6 Abs. 1, § 3 Abs. 4, § 21 Abs. 4, § 78 Abs. 1 Pkt. 3 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#2333

B: Nein

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3

Haben Sie in der dargestellten Situation die Pflicht, sich zu vergewissern, dass von keiner Seite ein Zug kommt?

Art. 28 Abs. 1 des Gesetzes vom Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137).
A,B,C,D,T,AM,A1,B1,C1,D1#2429

A: Ja

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3

Haben Sie die Pflicht, wenn Sie sich diesem Bahnübergang nähern, sich zu vergewissern, dass in der Zeit der Überquerung kein Zug kommt?

Art. 28 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen).
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#2434

A: Ja

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3

Sollen Sie sich bei geöffneten Bahnübergangsschranken vergewissern, dass kein Zug kommt?

Art. 28 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2005, Nr. 108, Pos. 908, mit späteren Änderungen) in Verbindung mit § 6 Abs. 1 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen).
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#2436

A: Ja

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3

Sind Sie in der dargestellten Situation dazu verpflichtet, das Fahrzeug vor dem Bahnübergang anzuhalten?

Art. 28 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen), in Verbindung mit § 21 Abs. 4, § 78 Abs. 1 Pkt. 3, § 78 Abs. 5 Pkt. 1 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen).
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#2440

A: Ja

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3

Darf man nach dem Anfahren des vorfahrenden Fahrzeugs über den sichtbaren Bahnübergang durchzufahren, ohne noch einmal angehalten zu haben?

Art. 28 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen), in Verbindung mit § 21 Abs. 4, § 78 Abs. 1 Pkt. 3, § 78 Abs. 5 Pkt. 1 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen).
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#2442

B: Nein

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3

Darf man auf den Bahnübergang einfahren, wenn die Halbschranken ganz hochgehoben sind und das Rotlichtsignal noch nicht ausgeschaltet wurde?

Art. 5 und Art. 28 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen), in Verbindung mit § 98 Abs. 5, § 21 Abs. 4, § 78 Abs. 5 Pkt. 1 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen).
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#2443

B: Nein

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3

Darf man in dieser Situation bei der Absicht, links nach dem Bahnübergang abzubiegen, die Fahrt fortsetzen?

Art. 28 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes in Verbindung mit § 6, § 13 und § 78 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale.
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#2448

B: Nein

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3

Dürfen Sie in der dargestellten Situation auf diesen Bahnübergang einfahren, wenn das Rotlicht bereits ausgegangen ist, aber die Halbschranken noch nicht ganz geöffnet worden sind?

Art. 28 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes in Verbindung mit § 21 und § 98 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale.
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#2458

B: Nein

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3

Darf man du auf diesen Bahnübergang direkt nach der Durchfahrt des Zuges, unabhängig von dem ausgestrahlten Lichtsignal, fahren?

Art. 5 und 28 Abs. 2 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen), in Verbindung mit § 98 Abs. 5, § 21 Abs. 4, § 78 Abs. 1 Pkt. 3 und § 78 Abs. 5 Pkt. 2 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen).
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#2465

B: Nein

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3

Dürfen Sie auf diesen Bahnübergang gleich nach dem Öffnen der Bahnschranken einfahren, ohne sich davor vergewissert zu haben, dass kein Zug kommt?

Art. 28 Abs. 2 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2005, Nr. 108, Pos. 908, mit späteren Änderungen) in Verbindung mit § 6 Abs. 1 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen).
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#2467

B: Nein

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3

Dürfen Sie auf den Bahnübergang einfahren, wenn die Schranken nicht ganz geöffnet sind?

Art. 28 Abs. 1 und Abs. 3 Pkt. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen).
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#2472

B: Nein

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3

In der dargestellten Situation startet der Motor nicht mehr und Sie haben keine Möglichkeit mehr, das Fahrzeug aus den Gleisen zu entfernen. Sind Sie dazu verpflichtet, den Fahrer des Schienenfahrzeugs davor zu warnen?

Art. 28 Abs. 4 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen), in Verbindung mit § 21 Abs. 4, § 78 Abs. 5 Pkt. 1 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen).
B#2475

A: Ja

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3

In der dargestellten Situation startet der Motor nicht mehr. Haben Sie die Pflicht, den Versuch zu unternehmen, das Fahrzeug aus den Gleisen zu entfernen?

Art. 28 Abs. 4 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen), in Verbindung mit § 21 Abs. 4, § 78 Abs. 5 Pkt. 1 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen).
B#2478

A: Ja

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3

Sie nähern sich dem Straßenbahnübergang. Sollen Sie auf das Anhalten des Fahrzeugs vorbereitet sein?

Art. 28 Abs. 6 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2005, Nr. 108, Pos. 908, mit späteren Änderungen) in Verbindung mit § 10 Abs. 3 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen).
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#2480

A: Ja

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3

Sollen Sie sich in der dargestellten Situation vergewissern, ob keine Straßenbahn kommt?

Art. 28 Abs. 1 und 6 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 über den Straßenverkehr (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen), in Verbindung mit § 10 Abs. 3 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen).
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#2482

A: Ja

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3

Sind Sie in der dargestellten Situation dazu verpflichtet, sich zu vergewissern, dass keine Straßenbahn kommt?

Art. 5 und Art. 28 Abs. 6 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 über den Straßenverkehr (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen), in Verbindung mit § 10 Abs. 3, § 95 Abs. 1 Punkt 1 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen).
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#2486

A: Ja

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3

Darf man in dieser Situation an dem stehenden Fahrzeug vorbeifahren?

Art. 5 und 28 Abs. 3 Punkt 4 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 über den Straßenverkehr (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen), in Verbindung mit § 21 Abs. 4, § 98 Abs. 5 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen).
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#2490

B: Nein

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3

Soll man in dieser Situation hinter dem stehenden Fahrzeug anhalten?

Art. 5 und Art. 28 Abs. 3 Punkt 4 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 über den Straßenverkehr (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen), in Verbindung mit § 21 Abs. 4, § 98 Abs. 5 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen).
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#2491

A: Ja

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3

Sollen Sie in dieser Situation, wenn Sie nach dem Bahnübergang links abbiegen möchten, vor der Halbschranke anhalten?

Art. 28 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 – Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen) in Verbindung mit § 6 Abs. 1, § 13 Abs. 1, § 78 Abs. 1 Punkt 3 der Verordnung des Ministers für Infrastruktur sowie des Ministers für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und Signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#3419

A: Ja

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3

Sollen Sie in der dargestellten Situation das Fahrzeug vor dem Bahnübergang anhalten?

Art. 28 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137), in Verbindung mit § 78 Abs. 5 Pkt. 1 und § 89 Abs. 3 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale. (GBl. Nr. 170, Pos. 1393 mit spät. Änd.).
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#3661

B: Nein

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3

Sollen Sie an der markierten Stelle anhalten?

Art. 28 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137), in Verbindung mit § 78 Abs. 5 Pkt. 1 und § 89 Abs. 3 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale. (GBl. Nr. 170, Pos. 1393 mit spät. Änd.).
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#3662

B: Nein

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3

Sollen Sie, bevor Sie hinter dem vorausfahrenden Fahrzeug auf die Gleisanlage kommen, sich vergesissern, dass kein Schienenfahrzeug kommt?

Art. 28 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit spät. Änd.), in Verbindung mit § 21 Abs. 1 und 4, § 78 Abs. 5 Pkt. 1 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit spät. Änd.)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#3664

A: Ja

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3

Sollen Sie, wenn Sie sich dem Straßenbahnübergang nähern, vergewissern, dass kein Schienenfahrzeug kommt?

Art. 28 Abs. 6 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit spät. Änd.), in Verbindung mit § 10 Abs. 3 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit spät. Änd.)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#3667

A: Ja

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3

Sollen Sie sich in der dargestellten Situation vergewissern, dass kein Schienenfahrzeug kommt?

Art. 28 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 – Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, m. spät. Änd.), in Verbindung mit § 6 Abs. 1, § 3 Abs. 4, § 21 Abs. 4, § 78 Abs. 1 Punkt 3 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Innere Angelegenheiten und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, m. spät. Änd.).
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#4344

A: Ja

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3

Dürfen Sie in dieser Situation auf den Bahnübergang mit besonderer Vorsicht einfahren?

§ 98 Abs. 5 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen) sowie Art. 5 und Art. 28 Abs. 3 Punkt 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 – Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#6278

B: Nein

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3

Dürfen Sie in dieser Situation den Bahnübergang überqueren, ohne anzuhalten?

Art. 28 Abs. 1 und 2 des Straßenverkehrsgesetzes (GBl. von 2012, Pos. 1137)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#6279

A: Ja

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3

Dürfen Sie in dieser Situation auf den Bahnübergang einfahren?

Art. 28 Abs. 3 Punkt 1 des Straßenverkehrsgesetzes (GBl. von 2012, Pos. 1137)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#6280

B: Nein

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3

Ist das Parken des Fahrzeugs unmittelbar hinter der erkennbaren Bake verboten?

Art. 49 Abs. 2 Punkt 3 des Straßenverkehrsgesetzes (Gesetzblatt von 2012, Pos. 1137)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#6281

A: Ja

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3

Dürfen Sie in dieser Situation das Fahrzeug rechts auf dem Gehweg, unmittelbar vor dem Bahnübergang parken?

Art. 49 Abs. 2 Punkt 3 des Straßenverkehrsgesetzes (GBl. von 2012, Pos. 1137)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#6282

B: Nein

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3

Dürfen Sie in dieser Situation die Schranke umfahren und auf den Bahnübergang einfahren, sobald Sie sich vergewissert haben, dass kein Zug kommt?

Art. 28 Abs. 3 Punkt 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 – Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#6283

B: Nein

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3

Dürfen Sie in dieser Situation auf den Bahnübergang einfahren?

Art. 28 Abs. 3 Punkt 1 des Straßenverkehrsgesetzes (GBl. von 2012, Pos. 1137)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#6286

B: Nein

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3

Sind Sie in dieser Situation verpflichtet, vor dem Bahnübergang anzuhalten?

Art. 28 Abs. 3 Punkt 1 des Straßenverkehrsgesetzes (GBl. von 2012, Pos. 1137)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#6290

A: Ja

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3

Dürfen Sie in dieser Situation den Radfahrer überholen?

Art. 28 Abs. 3 Pkt. 3 des Straßenverkehrsgesetzes (GBl. von 2012, Pos. 1137)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#7160

B: Nein

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3

Sind Sie verpflichtet, vor dem Einfahren in diesen Bahnübergang anzuhalten, sogar dann, wenn Sie sicher sind, dass kein Zug kommt?

§ 21 Abs. 4 und § 78 Abs. 5 Pkt. 1 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Innere Angelegenheiten und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
A,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1#7431

A: Ja

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3

Darf man in dieser Situation auf den Bahnübergang ohne Anhalten einfahren, nachdem man sich vergewissert hat, dass kein Schienenfahrzeug kommt?

Art. 28 Abs. 1 und 2 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen) i.V.m. § 21. Abs. 1 und 2 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Innere Angelegenheiten und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
B#8304

B: Nein

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3

Darf man in dieser Situation auf den Bahnübergang einfahren?

§ 98. Abs. 5 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Innere Angelegenheiten und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
B#8305

B: Nein

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3

Kommen Sie in dieser Situation an einen unbeschrankten Bahnübergang?

§ 6 Abs. 1 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, in der jeweils geltenden Fassung)
B#8306

B: Nein

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3

Darf man auf den Bahnübergang einfahren, während die Schranken vom Bahnangestellten gehoben werden?

Art. 28 Abs. 3 Punkt 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen)
B#8309

B: Nein

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3

Hat man beim Passieren eines Bahnübergangs Vorrang vor dem kommenden Schienenfahrzeug?

Art. 25 Abs. 3 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (Gesamttext: GBl. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen)
B#8311

B: Nein

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3

Darf man in dieser Situation auf den Bahnübergang mit besonderer Vorsicht einfahren?

Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen) i.V.m. § 98 Abs. 5 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Innere Angelegenheiten und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
B#8314

B: Nein

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3

Befinden Sie sich in dieser Situation vor einem eingleisigen Bahnübergang?

§ 78 Abs. 5 Punkt 2 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, in der jeweils geltenden Fassung) in Verbindung mit Art. 7 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 – Straßenverkehrsgesetz (GBl. 2012, Pos. 1137 und 1448)
B#8315

B: Nein

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3

Nach dem Vorbeifahren des Schienenfahrzeugs heben sich die Halbschranken. Darf man in dieser Situation anfahren und auf die Bahnschienen einfahren?

Art. 28 Abs. 3 Punkt 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen)
B#8316

B: Nein

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3

Nähern Sie sich in dieser Situation einem beschrankten Bahnübergang?

§ 6 Abs. 1 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, in der jeweils geltenden Fassung)
B#8317

A: Ja

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3

Ist es zulässig, auf einer Einbahnstraße das Schienenfahrzeug an seiner linken Seite zu überholen?

Art. 24 Abs. 4 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen)
B#8320

A: Ja

3

Soll man sich vor dem Befahren der Schienen vergewissern, ob kein Schienenfahrzeug kommt?

Art. 3 Abs. 1 und Art. 28 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137 und 1448)
B#8322

A: Ja

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3

Falls das Fahrzeug auf dem Bahnübergang ausfällt, soll man den Führer des Schienenfahrzeugs warnen, soweit die Beseitigung des Fahrzeugs nicht möglich ist?

Art. 28 Abs. 4 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen)
B#8323

A: Ja

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3

Soll man in dieser Situation vor der Ampel anhalten?

§ 98 Abs. 5 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen) in Verbindung mit Art. 7 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (konsolidierte Fassung: GBl. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen)
B#8326

A: Ja

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3

Darf man in dieser Situation den Bahnübergang erst dann befahren, wenn man sich vergewissert hat, dass kein Schienenfahrzeug kommt?

Art. 28 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen)
B#8328

A: Ja

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3

Soll man in dieser Situation besonders vorsichtig sein, das Fahrzeug anhalten und sich vergewissern, dass kein Schienenfahrzeug kommt?

Art. 3 Abs. 1 und Art. 28 Abs. 1 sowie Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137 und 1448) und § 21 Abs. 1 und 2 in Verbindung mit Abs. 4 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
B#8329

A: Ja

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3

Soll man beim Ankommen an einen Bahnübergang den Grundsatz der besonderen Vorsicht anwenden?

Art. 25 Abs. 3 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (konsolidierte Fassung: GBl. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen)
B#8333

A: Ja

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3

Warnt Sie das präsentierte Zeichen vor dem kommenden Übergang über die Straßenbahnschienen?

Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale. (GBl. 2002 Nr. 170 Pos. 1393, mit spät. Änd.)
B#9362

A: Ja

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3

Soll man in dieser Situation bei der Ankunft an den Bahnübergang das Fahrzeug vor dem Schild STOP anhalten?

§ 21 Abs. 2 und § 78 Abs. 5 Punkt 1 Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale mit späteren Änderungen.
B,C,D,T,B1,C1,D1#9549

B: Nein

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3

Dürfen Sie den Bahnübergang befahren, falls die Schranken noch nicht vollständig aufgemacht sind?

Gesetz vom 20. Juni 1997 über den Straßenverkehr (Gesetzblatt von 1997, Nr. 98, Pos. 602, mit späteren Änderungen).
B#10242

B: Nein

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3

Sollen Sie in dieser Situation den Passagieren ermöglichen, aus einer an der Haltestelle angehaltenen Straßenbahn auszusteigen?

Gesetz vom 20. Juni 1997, Straßenverkehrsgesetz. (GBl. 1997 Nr. 98 Pos. 602, mit späteren Änderungen)
B#10314

A: Ja

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3

Soll man in dieser Situation besonders vorsichtig sein?

Gesetz vom 20. Juni 1997, Straßenverkehrsgesetz. (GBl. 1997 Nr. 98 Pos. 602, mit späteren Änderungen)
B#10358

A: Ja

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3

Ist das Parken direkt hinter dem Markpfahl verboten?

Gesetz vom 20. Juni 1997 Straßenverkehrsgesetz (GBl. 1997 Nr. 98 Pos. 602, m.Ä.)
B#12556

A: Ja

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3

Sollen Sie in dieser Situation vor dem Bahnübergang anhalten?

Gesetz vom 20. Juni 1997 Straßenverkehrsgesetz (GBl. 1997 Nr. 98 Pos. 602, m.Ä.)
B#12564

B: Nein

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3

Sollen Sie hinter diesem Zeichen einen Bahnübergang ohne Ampeln erwarten?

Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (GBl. von 2002, Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
B#13198

A: Ja

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3

Falls das Fahrzeug auf dem Bahnübergang defekt wird, soll man es unmittelbar vom Bahnübergang entfernen?

Straßenverkehrsgesetz vom 20. Juni 1997 (GBl. 1997 Nr. 98 Pos. 602 m. spät. Änd.)
B#13200

A: Ja

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1

Hat man in der dargestellten Situation beim Motorradparken auf der Fahrbahn die Pflicht, das Begrenzungslicht oder Standlicht einzuschalten?

A,A1,A2#3729

A: Ja

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1

Hat man in der dargestellten Situation beim Busparken auf der Fahrbahn das Begrenzungs- oder Standlicht einzuschalten?

D,D1#3730

A: Ja

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1

Hat man in der dargestellten Situation, beim Parken mit einem LKW auf der Straße die Pflicht, das Begrenzugs- oder Standlicht einzuschalten?

C,C1#3732

A: Ja

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2

In welchem Fall soll man das Warnblinklicht verwenden, soweit die Straßenbahn mit ihm ausgestattet ist?

PT#4110

C: Für das Signalisieren des Aufenthalts einer defekten und daher nicht fahrenden Straßenbahn.

3

Welche Lichter dürfen am Beiwagen des Kraftrads angebracht werden?

A,A1,A2#6505

A: Begrenzungslichter vorne und hinten.

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2

Welches von den genannten Lichtern der landwirtschaftlichen Zugmaschine kann die Sichtweite verschlechtern, wenn es beim Fahren im Nebel eingeschaltet ist?

T#6677

A: Fernlicht.

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1

Wie ist die Hauptrolle des Abblendlichts an der landwirtschaftlichen Zugmaschine?

T#6711

A: Beleuchtung der Straße vor der Zugmaschine, so dass der Gegenverkehr nicht geblendet wird.

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1

Welche von den gezeigten Kontrollanzeigen bedeutet, dass das Begrenzungslicht eingeschaltet ist?

T#6720

B: B.

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1

Welche von den gezeigten Kontrollanzeigen bedeutet, dass das Fernlicht eingeschaltet ist?

T#6721

C: C.

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1

Welche von den gezeigten Kontrollanzeigen bedeutet, dass die Warnblinkanlage eingeschaltet ist?

T#6722

A: A.

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2

Wann dürfen Sie in der Zeit von der Dämmerung bis zum Morgengrauen das Fernlicht benutzen, wenn Sie einen Lkw führen?

C,C1#6781

B: Auf unbeleuchteten Straßen, wenn Sie andere Fahrer nicht blenden.

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2

Wann müssen Sie von Fernlicht auf Abblendlicht schalten, wenn Sie einen Lkw führen?

C,C1#6782

A: Wenn ein anderes Fahrzeug entgegenkommt.

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1

Wie weit soll das korrekt eingestellte Fernlicht die Straße vor dem Lkw ausleuchten?

C,C1#6819

B: 100 m.

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1

Wie weit soll das korrekt eingestellte Abblendlicht die Straße vor dem Lkw ausleuchten?

C,C1#6820

B: 40 m.

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1

Welche Lichtstärke sollen Bremsleuchten /Stopplicht am Lkw haben?

C,C1#6821

A: Deutlich höhere als das hintere Begrenzungslicht.

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1

Wie soll das asymmetrische Abblendlicht am Kfz die Straße ausleuchten?

C,C1#6829

A: An der rechten Seite eine größere Entfernung als an der linken Seite.

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2

Wann dürfen Sie in der Zeit von der Dämmerung bis zum Morgengrauen das Fernlicht benutzen, wenn Sie einen Bus führen?

D,D1#6891

B: Auf unbeleuchteten Straßen, wenn Sie andere Fahrer nicht blenden.

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2

Wann sollen Sie die Nebelschlussleuchte ausschalten, wenn Sie einen Bus fahren?

D,D1#6892

C: Wenn die Sichtweite über 50 m steigt.

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2

Wann sollen Sie Fernlicht abblenden, wenn Sie einen Bus fahren?

D,D1#6893

A: Wenn ein anderes Fahrzeug entgegenkommt.

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2

Wann sollen Sie Fernlicht abblenden, wenn Sie einen Bus fahren?

D,D1#6894

B: Immer, wenn eine Gefahr besteht, dass der Führer des vorausfahrenden Fahrzeugs geblendet wird.

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1

Dürfen Sie beim Straßenbahnfahren auf einer unbeleuchteten Straße Fernlicht gebrauchen, wenn Sie die anderen Fahrer nicht blenden?

PT#7018

A: Ja

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1

Darf man beim Straßenbahnfahren bei einem Halt wegen der Verkehrslage bei beschränkter Lufttransparenz vorderes Nebellicht gebrauchen?

PT#7020

A: Ja

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1

Soll man beim Straßenbahnhalt wegen der Verkehrslage das Warnblinklicht gebrauchen?

PT#7021

B: Nein

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1

Darf man beim Straßenbahnfahren bei der Fahrt von Morgen- bis Abenddämmerung auf unbeleuchteten Straßen in geschlossener Ortschaft das Fernlicht gebrauchen?

PT#7023

A: Ja

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1

Soll man beim Straßenbahnfahren mit eingeschaltetem Fernlicht dieses abblenden, falls man Fußgänger in einer Kolonne blenden könnte?

PT#7025

A: Ja

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2

Beim Fahren mit einem Ackerschlepper sind im dichten Nebel folgende Lichter nicht zu benutzen:

T#7635

B: Fernlicht.

2

In welchem der hier genannten Fälle darf man als Buslenker die Nebelschlussleuchten benutzen?

D,D1#7675

B: Bei Nebel, bei einer Sichtweite von weniger als 50 Metern.

2

In welcher der hier genannten Verkehrssituationen sind Sie als Buslenker dazu verpflichtet, das Fernlicht abzublenden?

D,D1#7676

B: Wenn Sie das Abblend- oder das Fernlicht eines entgegen kommenden Fahrzeugs sehen.

1

Dürfen Sie in diesen Verkehrsbedingungen beim Fahren mit einem Moped bzw. einem leichten Quad das Tagfahrlicht nutzen?

AM#10974

B: Nein

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1

Dürfen Sie beim Mopedfahren am Tag, von Morgen- bis Abenddämmerung bei guter Sicht das Tagfahrlicht statt Abblendlicht nutzen?

AM#10976

A: Ja

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1

Darf der Mopedfahrer bei den sich verschlechternden Wetterbedingungen das Tagfahrlicht nutzen?

AM#10979

B: Nein

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1

Darf man auf dieser Strecke beim Fahren mit einem leichten Quad das Fernlicht nutzen?

AM#10980

B: Nein

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1

Dürfen Sie auf diesem Straßenabschnitt beim Fahren mit einem Moped ohne Taghfahrlicht Standlicht gebrauchen?

AM#10983

B: Nein

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1

Darf der Mopedfahrer in diesen Verkehrbedingungen Fernlicht gebrauchen?

AM#11027

B: Nein

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2

Wann sollen Sie Nebelschlussleuchte ausschalten, wenn Sie einen Lkw führen?

C,C1#11457

C: Wenn sich die Sichtweite bis 60 m erhöht.

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2

Wann müssen Sie von Fernlicht auf Abblendlicht schalten, wenn Sie einen Lkw führen?

C,C1#11515

B: Immer, wenn eine Gefahr besteht, dass der Führer des vorausfahrenden Fahrzeugs geblendet wird.

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1

Soll man hinteres Nebellicht einschalten, falls die Sicht weiter als 50 m ist?

PT#13105

A: Ja

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