3 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 2442
Darf man nach dem Anfahren des vorfahrenden Fahrzeugs über den sichtbaren Bahnübergang durchzufahren, ohne noch einmal angehalten zu haben?
Beschreibung
Art. 28 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen), in Verbindung mit § 21 Abs. 4, § 78 Abs. 1 Pkt. 3, § 78 Abs. 5 Pkt. 1 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen).
Erklärung
Richtige Antwort: Nein
Nein. Das Zeichen B-20 „STOP“ legt jedem Fahrer, der sich einem Bahnübergang nähert, die Pflicht zum Anhalten auf. Nachdem das Fahrzeug vor Ihnen weggefahren ist, müssen Sie zur Haltelinie vorfahren, Ihr Fahrzeug anhalten, sich vergewissern, dass kein Zug kommt, und erst dann weiterfahren. Diese Pflicht gilt für jeden Fahrer einzeln.