3 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 2440
Sind Sie in der dargestellten Situation dazu verpflichtet, das Fahrzeug vor dem Bahnübergang anzuhalten?
Beschreibung
Art. 28 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen), in Verbindung mit § 21 Abs. 4, § 78 Abs. 1 Pkt. 3, § 78 Abs. 5 Pkt. 1 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen).
Erklärung
Richtige Antwort: Ja
Ja, in dieser Situation besteht eine unbedingte Pflicht, das Fahrzeug anzuhalten. Das sichtbare Verkehrszeichen B-20 „STOP“ verpflichtet jeden Fahrer, vor der Einfahrt auf die Gleise anzuhalten. Gemäß Art. 28 des Straßenverkehrsgesetzes sollte das Anhalten an der dafür vorgesehenen Stelle erfolgen, und falls diese fehlt - vor dem Andreaskreuz (Zeichen G-3).
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Sie sehen Menschen im brennenden Auto. Haben Sie die Pflicht, soweit es möglich ist, ihnen die erste Hilfe zu leisten und die Feuerwehr zu benachrichtigen?
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Darf man nach dem Anfahren des vorfahrenden Fahrzeugs über den sichtbaren Bahnübergang durchzufahren, ohne noch einmal angehalten zu haben?