3 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 2440

Sind Sie in der dargestellten Situation dazu verpflichtet, das Fahrzeug vor dem Bahnübergang anzuhalten?

Beschreibung

Art. 28 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen), in Verbindung mit § 21 Abs. 4, § 78 Abs. 1 Pkt. 3, § 78 Abs. 5 Pkt. 1 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen).
Erklärung

Richtige Antwort: Ja

Ja, in dieser Situation besteht eine unbedingte Pflicht, das Fahrzeug anzuhalten. Das sichtbare Verkehrszeichen B-20 „STOP“ verpflichtet jeden Fahrer, vor der Einfahrt auf die Gleise anzuhalten. Gemäß Art. 28 des Straßenverkehrsgesetzes sollte das Anhalten an der dafür vorgesehenen Stelle erfolgen, und falls diese fehlt - vor dem Andreaskreuz (Zeichen G-3).