1 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 2438
Sie sehen Menschen im brennenden Auto. Haben Sie die Pflicht, soweit es möglich ist, ihnen die erste Hilfe zu leisten und die Feuerwehr zu benachrichtigen?
Beschreibung
Benachrichtigungspflicht (Art. 4 des Gesetzes vom 8. September 2006 über den Staatlichen Rettungsdienst (konsolidierte Fassung GBl. von 2013, Pos. 757, mit Änderungen)).
Wer eine oder mehrere Personen in einem Zustand plötzlicher Gesundheitsgefährdung bemerkt oder Zeuge eines Ereignisses wird, das einen solchen Zustand verursacht, ist verpflichtet, im Rahmen seiner Möglichkeiten und Fähigkeiten unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, um die gesetzlich zur Hilfeleistung für Personen in einem Zustand plötzlicher Gesundheitsgefährdung berufenen Stellen wirksam zu benachrichtigen.
Erklärung
Richtige Antwort: Ja
Ja, jeder Zeuge eines Unfalls hat die gesetzliche Pflicht, Hilfe zu leisten. Diese Pflicht umfasst sowohl das Rufen der Rettungsdienste (Feuerwehr, Krankenwagen) als auch die Leistung Erster Hilfe für die Verletzten, sofern dies ohne Gefährdung des eigenen Lebens und der eigenen Gesundheit möglich ist. Die Unterlassung dieser Handlungen ist strafbar.